Die Schiedsstelle wird gebildet vom GKV-Spitzenverband und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen auf Bundesebene. Sie ist zuständig für die Bestimmung der Vergütungsbeträge, die die Anbieter digitaler Gesundheitsanwendungen von den gesetzlichen Krankenkassen erhalten.
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Christian Wey als Mitglied der GKV-Schiedsstelle für digitale Gesundheitsanwendungen bestellt
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