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How to Bachelorarbeit

Hier findest du alle Informationen rund um deine Bachelorarbeit am DICE. 


Gegeben du hast bereits mindestens 100 ECTS erreicht, darfst du dir nun überlegen mit welchem Thema du dich die nächsten zehn bis zwölf Wochen intensiv beschäftigen möchtest. Nachdem du dein Thema inhaltlich eingegrenzt hast, kannst du dir auf der Internetseite des DICE (https://www.dice.hhu.de/das-dice/team) eine Betreuungsperson, typischerweise Inhabende eines Lehrstuhls aussuchen und einen Termin zur Vorbesprechung vereinbaren. Solltest du selbst nicht auf ein Thema kommen, kannst du dir auch von deiner betreuenden Person Vorschläge einholen.
Mit deiner betreuenden Person besprichst du nun den weiteren Ablauf deiner Bachelorarbeit, wie Literaturliste, Gliederung und kann je nach Person variieren.


Sobald dies geschehen ist, meldest du deine Arbeit im Studierendenportal unter "Prüfungsanmeldung" -> "Antrag auf Zulassung und Themenstellung einer Abschlussarbeit stellen" an. Dies kann allerdings etwas Zeit in Anspruch nehmen, da die Anmeldung erst vom Prüfungsausschuss überprüft und genehmigt werden muss.
Nach erfolgreicher Anmeldung beträgt die Bearbeitungszeit für die Arbeit 10 Wochen. Bei einer empirischen Arbeit verlängert sich dieser Zeitraum auf 12 Wochen, dies geschieht im Absprache zwischen der betreuenden Person und dem Vorsitz des Prüfungsausschusses. Außerdem ist eine irreguläre Verlängerung der Bearbeitungszeit um zwei Wochen, in Abstimmung des Vorsitzes und der betreuenden Person in seltenen Fällen und bei begründetem Antrag möglich.
Solltest du dich letzen Endes doch gegen das Thema deiner Bachelorarbeit entscheiden, kannst du bis zu zwei Wochen nach Ausgabe ohne Angabe von Gründen prüfungsunschädlich dein Thema zurückgeben. Deine Bachelorarbeit gilt bei Rückgabe als nicht begonnen. Beachte jedoch, dass dies nur ein einziges Mal möglich ist. Bei längerer Krankheit ist eine Rückgabe des Themas auch nach der zweiwöchigen Frist möglich. Beachte hierbei die in deiner Prüfungsordnung festgelegten Bedingungen (https://www.wiwi.hhu.de/studiendekanat-pruefungsausschuss/pruefungsangelegenheiten/pruefungsordnungen-1).


Spätestens am Abgabetermin, festgesetzt durch den Prüfungsausschuss, musst du die Bachelorarbeit elektronisch über das Studierendenportal einreichen. Wird die Bachelorarbeit nicht fristgerecht eingereicht, gilt sie automatisch als nicht bestanden. Auf Verlangen des Prüfungsausschusses kann es sein, dass du auch zwei gebundene Ausgaben deiner Bachelorarbeit bei deiner betreuenden Person einreichen musst.
Beachte, dass dies nur einen “groben” Überblick über das Thema bietet. Genaueres entnimmst du deiner Prüfungsordnung.

  • Bevor die Bachelorarbeit angemeldet werden kann, müssen mindestens 100 ECTS erreicht sein
  • Themenfindung: Gegebenenfalls ein Thema ausdenken und es für die 10 bis maximal 12 Wochen (möglich bei empirisch) inhaltlich eingrenzen
  • Betreuungsperson bzw. Lehrstuhlinhaber suchen, bei dem man die Bachelorarbeit schreiben möchte (diese kann auch bei Themenfindung helfen)
  • Termin zur Vorbesprechung bei Betreuungsperson vereinbaren
  • Details wie Literaturliste und Gliederung werden bei Vorbesprechung mit Betreuungsperson besprochen 
  • Die Arbeit wird im Studierendenportal angemeldet, dies muss dann vom Prüfungsausschuss genehmigt werden (was etwas dauern kann)
  • Die reguläre Arbeitszeit beträgt 10 Wochen nach erfolgreicher Anmeldung, bei empirischen Arbeiten kann nach Absprache eine Verlängerung auf 12 Wochen erfolgen
  • Grundsätzlich ist auch bei nicht empirischen Arbeiten teilweise eine Verlängerung nach Absprache um 2 Wochen möglich
  • Das Thema kann bis zu zwei Wochen nach Ausgabe ohne Gründe zurückgegeben werden, dies ist aber nur ein einziges mal möglich
  • Bei längerer Krankheit ist eine Rückgabe auch nach dieser Frist möglich
  • Abgabe: die Arbeit muss spätestens am festgesetzten Abgabetermin elektronisch über das Studierendenportal eingereicht werden, auf Verlangen des Prüfungsausschusses kann es vorkommen, dass gedruckte und gebundene Ausgaben der Bachelorarbeit eingereicht werden müssen
  • Wird die elektronische Frist nicht eingehalten, gilt die Bachelorarbeit als nicht bestanden